Immer unterwegs, auch von Zuhaus´ – Part 7: Die Wanderkleidung (Teil 2)

Wieder mal so ein Trend, der die deutsch-schweizerischen Beziehungen auf eine echte Belastungsprobe stellen könnte. Die Schweizer haben nun endlich genug gesehen von den germanischen FKK-Wanderern. Seit kurzem ist im Kanton Appenzell Innerrhoden das Nacktwandern verboten. Es droht sogar eine Geldstrafe von 200 Franken. Allen Funktionsfasern und Bekleidungsmikroporen zum Trotz: FKK steht bei den Wanderteutonen hingegen hoch im Kurs. Die Szene hatte in Internetforen von der Appenzeller Bergwelt geschwärmt. Die Schweizer Behörden registrierten Dutzende hüllenloser Touris. Von der Wanderameise bis zum Wandergesellen, wie Gott sie schuf und wie der Berg sie rief.
Und schon wird gemunkelt, dass die Schweiz von einem weiteren Problem überrollt werden könnte: Voyeure und Spanner stehen schon an den Grenzzäunen bereit und rüsten sich zu groß angelegten Wander-Sightseeing-Touren. Au backe. Wir empfehlen da den klugen Barfüsslern: Bitte weichen Sie ab Kreuz Unna großräumig aus: Ein 80 Hektar großes Gelände lädt nördlich von Philadelphia (USA) ein. Zum Nacktwandern in den Wäldern. Zum Mountainbike fahren. Mal ganz ohne. Und ohne Schweizer Bußgeld.

3 Antworten auf „Immer unterwegs, auch von Zuhaus´ – Part 7: Die Wanderkleidung (Teil 2)“

Schreibe einen Kommentar zu Ingeborg Antworten abbrechen